Beförderungs- und Geschäftsbedingungen für Mietomnibusfahrten (Stand: 01.02.2017)
Die
nachstehende
Beförderungsbedingungen
regeln
das
Vertragsverhältnis
zwischen
dem
Kunden
(nachstehend
Auftraggeber
genannt)
und
Scherb
Reisen e. K. (nachstehend Beförderungsunternehmen genannt).
1. Angebote und Termine
Mit
der
Unterbreitung
eines
Angebotes
reservieren
wir
erst
nach
Auftragsbestätigung
den
entsprechenden
Omnibus
für
den
Auftraggeber.
Die
Anmeldung
kann
schriftlich,
mündlich
oder
elektronisch
(E-Mail,
Telefax)
erfolgen.
Wir
bitten
daher,
über
unser
Angebot
alsbald
zu
entscheiden
und
um möglichst umgehende Mitteilung. Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart ist, sind unsere Angebote freibleibend.
2. Bestellung und Auftragsbestätigung
Die
Bestellung
eines
Mietomnibusses
soll
schriftlich
erfolgen.
Sie
muss
neben
der
Angabe
des
gewünschten
Busses
(Sitzplatzzahl
und
Komfort)
Abfahrtszeit,
Abfahrtsstelle,
Fahrtstrecke
und
möglichst
genaue
Rückankunftszeit
enthalten.
Für
uns
wird
diese
Bestellung
verbindlich,
wenn
wir
sie
schriftlich bestätigt haben. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in der Auftragsbestätigung.
3. Durchführung, Rücktritt und Ausfall
Wir
sind
bestrebt,
bestellte
Busse
pünktlich
bereitzustellen
und
einen
aufgestellten
Reiseplan
möglichst
einzuhalten,
doch
kann
eine
Gewähr
nicht
übernommen
werden.
Der
Fahrer
ist
dazu
verpflichtet,
die
gesetzlichen
Vorschriften
wie
StVO,
StVZO,
BO-Kraft
und
Arbeitszeitvorschriften
einzuhalten.
Der Auftraggeber darf daher dem Fahrer keine Anweisungen erteilen, die die Einhaltung derartiger Vorschriften nicht gewährleisten.
Wird
ein
fest
erteilter
Auftrag
durch
den
Auftraggeber
zurückgezogen,
so
sind
unbeschadet
evtl.
höherer
Schadensersatzansprüche
in
folgender
Höhe
zu entrichten:
Ab dem Tag der verbindlichen Buchung 25% des Preises
Ab 20 Tage vor Reisebeginn 50 % des Preises
Ab 10 Tage vor Reisebeginn 75 % des Preises
Ab 24 h vor Reisebeginn 100 % des Preises
Im
Fall
eines
Rücktritts
kann
das
Beförderungsunternehmen
vom
Auftraggeber
die
tatsächlich
entstandenen
Mehrkosten
verlangen.
Sind
im
Pauschalarrangement
z.B.
Theaterkarten
oder
andere
Eintrittskarten
enthalten,
können
diese
nicht
zurückgenommen
werden,
da
diese
vom
Umtausch
ausgeschlossen
sind.
Jede
Bestellung/jeder
Kauf
von
Eintrittskarten
ist
damit
verbindlich.
Wir
empfehlen
den
Abschluss
einer
Reiserücktrittsversicherung.
4. Beförderungspflicht
Eine
Pflicht
zur
Beförderung
besteht
nur,
wenn
den
in
diesem
Beförderungsvertrag
getroffenen
Vereinbarungen
und
den
hierfür
genannten
Beförderungsbedingungen
entsprochen
wird,
sowie
ferner,
wenn
die
Beförderung
möglich
ist
und
nicht
durch
Umstände
verhindert
wird,
für
die
den
Beförderungsunternehmer kein Verschulden trifft (z.B. Ausfall des Omnibusses, Straßensperrung, Straßenzustand usw.).
5. Schadenersatzpflicht
Abweichungen
von
Strecken,
Betriebsstörungen,
Betriebsunterbrechungen
aller
Art,
für
die
der
Beförderungsunternehmer
kein
Verschulden
trifft,
begründen keinerlei Schadenersatzpflicht gegenüber dem Auftraggeber.
Der
Beförderungsunternehmer
hat
jedoch
für
eine
eventuelle
Rückbeförderung
des
Auftraggebers
Sorge
zu
tragen.
Der
Unternehmer
trägt
die
Kosten
des
Ersatzfahrzeuges
bis
zur
Höhe
des
Preises,
den
er
selbst
für
die
ausgefallene
Strecke
erhält
oder
ggf.
erhalten
hätte.
Die
Anmietung
eines
Ersatzfahrzeuges durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen Zustimmung des Beförderungsunternehmens.
6. Preise und Preisänderungen
Preisangebote
werden
nach
den
Angaben
des
Kunden
erstellt.
Für
die
Berechnung
sind
die
nach
beendeter
Fahrt
festgestellten
Leistungen
maßgebend.
Grundlagen
der
Berechnung
sind
die
Gestellzeit,
Größe
und
Ausstattung
des
Omnibusses
und
die
Gesamtkilometerzahl
einschließlich
aller
von
uns
nicht
zu
vertretenden
Umfahrten
sowie
aller
Zu-
und
Rückbringerfahrten.
Fahren
mehr
Personen
mit,
als
bei
der
Bestellung
angegeben,
wird
die
Fahrstrecke
verlängert
oder
die
Reise
zu
einem
späteren
Zeitpunkt
als
vereinbart
beendigt,
erfolgt
eine
Nachberechnung.
Während
der
Auftragsdurchführung
vom
Auftraggeber
gewünschte
Leistungsveränderungen
können
vom
Fahrer
nur
akzeptiert
werden,
wenn
die
im
Rahmen
der
gesetzlichen
arbeitsrechtlichen
Bestimmungen
und
der
betrieblichen
Weisungen
möglich
ist.
In
diesem
Fall
sind
die
daraus
entstehenden
Mehrkosten durch Bestätigung auf dem Fahrauftrag des Fahrers durch den Auftraggeber zu unterschreiben.
Die
Rechnung
wird
nach
der
zurzeit
gültigen
Preisliste
erstellt.
Alle
Nebenkosten,
wie
die
Gebühren
für
Straßenbenutzung
(Maut),
Fähren,
Parken,
Telefongespräche,
Reiseleitungen
u.
Vermittlungen,
Übernachtungskosten
für
Fahrer
und
Reiseleiter
sind
vom
Kunden
zu
bezahlen
und
sind
im
Fahrpreis
nicht
enthalten.
Ebenso
die
Kosten,
die
durch
außergewöhnliche
Verunreinigung
und
Beschädigung
des
Omnibusses
durch
die
Fahrgäste
entstehen. Unsere Rechnungen sind bei Erhalt netto zur Zahlung fällig (Skontoabzug wird nicht anerkannt).
Wir behalten uns vor, eventuelle Steuererhöhungen sowie Treibstoffkostensteigerungen anteilsmäßig nachzuberechnen bzw. an Sie weiterzugeben.
7. Weisungsrecht des Fahrpersonals/ Verhalten während der Fahrt
Die
Fahrgäste
werden
gebeten,
den
Anweisungen
des
Fahrpersonals
nachzukommen.
Personen,
die
sich
diesen
Anweisungen
widersetzen,
betrunkene
Personen
oder
solche,
die
Mitreisende
belästigen
oder
Einrichtungen
usw.
beschädigen,
werden
von
der
Beförderung
ausgeschlossen.
Sie
haben
keinen
Anspruch
auf
Rückerstattung
des
Fahrgeldes.
Kosten,
die
durch
außergewöhnliche
Verunreinigung
oder
Beschädigung
des
Omnibusses
entstehen,
sind
zu
ersetzen.
Jeder
Fahrgast
ist
verpflichtet,
bei
Einnahme
oder
Verlassen
seines
Platzes,
besonders
in
der
Nähe
der
Außentüren,
sich
einen
festen
Halt
zu
verschaffen,
so
dass
er
bei
den
im
Betrieb
unvermeidlichen
Schwankungen
und
Stößen
weder
selbst
Schaden
erleidet
noch
anderen
Schaden
zufügt.
Schäden,
die
durch
Außerachtlassung
dieser
Vorsichtsmaßnahmen
entstehen,
hat
der
Fahrgast
zu
vertreten.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen der BO-Kraft (§§§ 12,13 und 14).
8. Haftung
Bei
Beförderung
mit
unseren
Omnibussen
haften
wir
im
Rahmen
der
gesetzlichen
Bestimmungen,
für
Sachschäden
bis
höchstens
€
500.-.
Die
Beteiligung
an
Ausflügen
und
Führungen
geschieht
auf
eigene
Gefahr.
Wir
haften
auch
nicht
für
Schäden,
die
durch
Verschulden
der
Fahrgäste
oder
bei
der
Verladung
des
Gepäcks
entstehen.
Soweit
für
die
Durchführung
der
Reise
andere
Unternehmen
(Zimmervermittler,
Gaststätten,
Hotels,
andere
Transportunternehmen
usw.)
in
Anspruch
genommen
werden,
sind
wir
lediglich
Vermittler
und
haften
daher
nicht.
Die
Haftung
dieser
Unternehmen
und
Personen
bleibt
unberührt;
es
gelten
deren
eigene
Beförderungs-
und
Geschäftsbedingungen.
Evtl.
Ansprüche
gegen
uns
erlöschen,
wenn
sie
nicht unverzüglich nach Beendigung der Reise geltend gemacht werden.
9. Mitnahme von Kindern
Kinder
dürfen
von
Fahrgästen
nur
insoweit
mitgenommen
werden,
als
deren
Sitzplätze
bei
der
Bestellung
berücksichtigt
sind.
Die
Beaufsichtigung
obliegt
dem
Begleiter.
Stehen
oder
knien
auf
den
Sitzplätzen
ist
nicht
erlaubt.
Für
Schäden,
die
infolge
mangelnder
Beaufsichtigung
angerichtet
werden, sind die Begleiter und der gesetzliche Vertreter uns gegenüber haftbar.
10. Gepäck-/ Tierbeförderung
Gepäck
wird
im
normalen
Umfange
mitbefördert;
ein
Anspruch
darauf
besteht
nur
im
Rahmen
des
Möglichen.
Gepäck
und
sonstige
Sachen
sind
vom
Fahrgast
selbst
zu
beaufsichtigen;
er
haftet
für
jeden
Schaden,
der
durch
die
von
ihm
mitgeführten
Sachen
verursacht
wird.
Wir
empfehlen
den
Abschluss
einer
Reisegepäck-
und
Unfall-Versicherung.
Die
Haftung
für
über
Nacht
im
Bus
zurückgelassenes
Gepäck
wird
ausdrücklich
ausgeschlossen.
Die Beförderung von Tieren ist ebenfalls ausgeschlossen.
11. Fundsachen
Fundsachen sind dem Fahrer abzuliefern; eine Haftung wird nicht übernommen.
12. Pass- und Zollvorschriften
Der
Auftraggeber
ist
im
grenzüberschreitenden
Verkehr
für
die
Einhaltung
der
Pass-,
Visa-,
Devisen-
und
Zollbestimmungen
für
alle
Fahrtteilnehmer
verantwortlich.
Alle
durch
Nichteinhaltung
dieser
Bestimmungen
entstehenden
Kosten,
Strafen,
Zollgebühren
usw.
gehen
zu
Lasten
des
Auftraggebers
bzw.
des
Fahrgastes.
Mit
der
Bestellung
werden
diese
Beförderungs-
und
Geschäftsbedingungen
anerkannt.
Abweichungen
bedürfen
der
Schriftform.
Evtl.
Beschwerden
bitten
wir
nicht
mit
dem
Fahrpersonal
auszutragen,
sondern
sind
ausschließlich
direkt
an
die
Verwaltung
zu
richten.
Gerichtsstand
und
Erfüllungsort
ist
im
Verhältnis
zu
Vollkaufleuten
ausschließlich
Sitz
unseres
Unternehmens.
Im
Verhältnis
zu
Kunden,
die
nicht
Vollkaufleute
sind,
ist
der
Gerichtsstand
für
die
Geltendmachung
von
Forderungen
im
Wege
des
Mahnverfahrens
gem.
§
688
ff
ZPO
ausschließlich Sitz unseres Unternehmens.
13. Salvatorische Klausel
Durch
die
Unwirksamkeit
einzelner
Bestimmungen
dieses
Vertrages
wird
die
Wirksamkeit
des
restlichen
Vertrages
nicht
berührt.
An
die
Stelle
von
unwirksamen Bestimmungen tritt die jeweilige gesetzliche Bestimmung.