Beförderungs- und Geschäftsbedingungen für Mietomnibusfahrten (Stand: 01.02.2017) Die nachstehende Beförderungsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden (nachstehend Auftraggeber genannt) und Scherb Reisen e. K. (nachstehend Beförderungsunternehmen genannt). 1. Angebote und Termine Mit der Unterbreitung eines Angebotes reservieren wir erst nach Auftragsbestätigung den entsprechenden Omnibus für den Auftraggeber. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder elektronisch (E-Mail, Telefax) erfolgen. Wir bitten daher, über unser Angebot alsbald zu entscheiden und um möglichst umgehende Mitteilung. Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart ist, sind unsere Angebote freibleibend. 2. Bestellung und Auftragsbestätigung Die Bestellung eines Mietomnibusses soll schriftlich erfolgen. Sie muss neben der Angabe des gewünschten Busses (Sitzplatzzahl und Komfort) Abfahrtszeit, Abfahrtsstelle, Fahrtstrecke und möglichst genaue Rückankunftszeit enthalten. Für uns wird diese Bestellung verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in der Auftragsbestätigung. 3. Durchführung, Rücktritt und Ausfall Wir sind bestrebt, bestellte Busse pünktlich bereitzustellen und einen aufgestellten Reiseplan möglichst einzuhalten, doch kann eine Gewähr nicht übernommen werden. Der Fahrer ist dazu verpflichtet, die gesetzlichen Vorschriften wie StVO, StVZO, BO-Kraft und Arbeitszeitvorschriften einzuhalten. Der Auftraggeber darf daher dem Fahrer keine Anweisungen erteilen, die die Einhaltung derartiger Vorschriften nicht gewährleisten. Wird ein fest erteilter Auftrag durch den Auftraggeber zurückgezogen, so sind unbeschadet evtl. höherer Schadensersatzansprüche in folgender Höhe zu entrichten: Ab dem Tag der verbindlichen Buchung 25% des Preises Ab 20 Tage vor Reisebeginn 50 % des Preises Ab 10 Tage vor Reisebeginn 75 % des Preises Ab 24 h vor Reisebeginn 100 % des Preises Im Fall eines Rücktritts kann das Beförderungsunternehmen vom Auftraggeber die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen. Sind im Pauschalarrangement z.B. Theaterkarten oder andere Eintrittskarten enthalten, können diese nicht zurückgenommen werden, da diese vom Umtausch ausgeschlossen sind. Jede Bestellung/jeder Kauf von Eintrittskarten ist damit verbindlich. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. 4. Beförderungspflicht Eine Pflicht zur Beförderung besteht nur, wenn den in diesem Beförderungsvertrag getroffenen Vereinbarungen und den hierfür genannten Beförderungsbedingungen entsprochen wird, sowie ferner, wenn die Beförderung möglich ist und nicht durch Umstände verhindert wird, für die den Beförderungsunternehmer kein Verschulden trifft (z.B. Ausfall des Omnibusses, Straßensperrung, Straßenzustand usw.). 5. Schadenersatzpflicht Abweichungen von Strecken, Betriebsstörungen, Betriebsunterbrechungen aller Art, für die der Beförderungsunternehmer kein Verschulden trifft, begründen keinerlei Schadenersatzpflicht gegenüber dem Auftraggeber. Der Beförderungsunternehmer hat jedoch für eine eventuelle Rückbeförderung des Auftraggebers Sorge zu tragen. Der Unternehmer trägt die Kosten des Ersatzfahrzeuges bis zur Höhe des Preises, den er selbst für die ausgefallene Strecke erhält oder ggf. erhalten hätte. Die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen Zustimmung des Beförderungsunternehmens. 6. Preise und Preisänderungen Preisangebote werden nach den Angaben des Kunden erstellt. Für die Berechnung sind die nach beendeter Fahrt festgestellten Leistungen maßgebend. Grundlagen der Berechnung sind die Gestellzeit, Größe und Ausstattung des Omnibusses und die Gesamtkilometerzahl einschließlich aller von uns nicht zu vertretenden Umfahrten sowie aller Zu- und Rückbringerfahrten. Fahren mehr Personen mit, als bei der Bestellung angegeben, wird die Fahrstrecke verlängert oder die Reise zu einem späteren Zeitpunkt als vereinbart beendigt, erfolgt eine Nachberechnung. Während der Auftragsdurchführung vom Auftraggeber gewünschte Leistungsveränderungen können vom Fahrer nur akzeptiert werden, wenn die im Rahmen der gesetzlichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen und der betrieblichen Weisungen möglich ist. In diesem Fall sind die daraus entstehenden Mehrkosten durch Bestätigung auf dem Fahrauftrag des Fahrers durch den Auftraggeber zu unterschreiben. Die Rechnung wird nach der zurzeit gültigen Preisliste erstellt. Alle Nebenkosten, wie die Gebühren für Straßenbenutzung (Maut), Fähren, Parken, Telefongespräche, Reiseleitungen u. Vermittlungen, Übernachtungskosten für Fahrer und Reiseleiter sind vom Kunden zu bezahlen und sind im Fahrpreis nicht enthalten. Ebenso die Kosten, die durch außergewöhnliche Verunreinigung und Beschädigung des Omnibusses durch die Fahrgäste entstehen. Unsere Rechnungen sind bei Erhalt netto zur Zahlung fällig (Skontoabzug wird nicht anerkannt). Wir behalten uns vor, eventuelle Steuererhöhungen sowie Treibstoffkostensteigerungen anteilsmäßig nachzuberechnen bzw. an Sie weiterzugeben. 7. Weisungsrecht des Fahrpersonals/ Verhalten während der Fahrt Die Fahrgäste werden gebeten, den Anweisungen des Fahrpersonals nachzukommen. Personen, die sich diesen Anweisungen widersetzen, betrunkene Personen oder solche, die Mitreisende belästigen oder Einrichtungen usw. beschädigen, werden von der Beförderung ausgeschlossen. Sie haben keinen Anspruch auf Rückerstattung des Fahrgeldes. Kosten, die durch außergewöhnliche Verunreinigung oder Beschädigung des Omnibusses entstehen, sind zu ersetzen. Jeder Fahrgast ist verpflichtet, bei Einnahme oder Verlassen seines Platzes, besonders in der Nähe der Außentüren, sich einen festen Halt zu verschaffen, so dass er bei den im Betrieb unvermeidlichen Schwankungen und Stößen weder selbst Schaden erleidet noch anderen Schaden zufügt. Schäden, die durch Außerachtlassung dieser Vorsichtsmaßnahmen entstehen, hat der Fahrgast zu vertreten. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der BO-Kraft (§§§ 12,13 und 14). 8. Haftung Bei Beförderung mit unseren Omnibussen haften wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, für Sachschäden bis höchstens 500.-. Die Beteiligung an Ausflügen und Führungen geschieht auf eigene Gefahr. Wir haften auch nicht für Schäden, die durch Verschulden der Fahrgäste oder bei der Verladung des Gepäcks entstehen. Soweit für die Durchführung der Reise andere Unternehmen (Zimmervermittler, Gaststätten, Hotels, andere Transportunternehmen usw.) in Anspruch genommen werden, sind wir lediglich Vermittler und haften daher nicht. Die Haftung dieser Unternehmen und Personen bleibt unberührt; es gelten deren eigene Beförderungs- und Geschäftsbedingungen. Evtl. Ansprüche gegen uns erlöschen, wenn sie nicht unverzüglich nach Beendigung der Reise geltend gemacht werden. 9. Mitnahme von Kindern Kinder dürfen von Fahrgästen nur insoweit mitgenommen werden, als deren Sitzplätze bei der Bestellung berücksichtigt sind. Die Beaufsichtigung obliegt dem Begleiter. Stehen oder knien auf den Sitzplätzen ist nicht erlaubt. Für Schäden, die infolge mangelnder Beaufsichtigung angerichtet werden, sind die Begleiter und der gesetzliche Vertreter uns gegenüber haftbar. 10. Gepäck-/ Tierbeförderung Gepäck wird im normalen Umfange mitbefördert; ein Anspruch darauf besteht nur im Rahmen des Möglichen. Gepäck und sonstige Sachen sind vom Fahrgast selbst zu beaufsichtigen; er haftet für jeden Schaden, der durch die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird. Wir empfehlen den Abschluss einer Reisegepäck- und Unfall-Versicherung. Die Haftung für über Nacht im Bus zurückgelassenes Gepäck wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Beförderung von Tieren ist ebenfalls ausgeschlossen. 11. Fundsachen Fundsachen sind dem Fahrer abzuliefern; eine Haftung wird nicht übernommen. 12. Pass- und Zollvorschriften Der Auftraggeber ist im grenzüberschreitenden Verkehr für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Devisen- und Zollbestimmungen für alle Fahrtteilnehmer verantwortlich. Alle durch Nichteinhaltung dieser Bestimmungen entstehenden Kosten, Strafen, Zollgebühren usw. gehen zu Lasten des Auftraggebers bzw. des Fahrgastes. Mit der Bestellung werden diese Beförderungs- und Geschäftsbedingungen anerkannt. Abweichungen bedürfen der Schriftform. Evtl. Beschwerden bitten wir nicht mit dem Fahrpersonal auszutragen, sondern sind ausschließlich direkt an die Verwaltung zu richten. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist im Verhältnis zu Vollkaufleuten ausschließlich Sitz unseres Unternehmens. Im Verhältnis zu Kunden, die nicht Vollkaufleute sind, ist der Gerichtsstand für die Geltendmachung von Forderungen im Wege des Mahnverfahrens gem. § 688 ff ZPO ausschließlich Sitz unseres Unternehmens. 13. Salvatorische Klausel Durch die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages wird die Wirksamkeit des restlichen Vertrages nicht berührt. An die Stelle von unwirksamen Bestimmungen tritt die jeweilige gesetzliche Bestimmung.
Beförderungs- und Geschäftsbedingungen für Mietomnibusfahrten (Stand: 01.02.2017) Die nachstehende Beförderungsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden (nach- stehend Auftraggeber genannt) und Scherb Reisen e. K. (nachstehend Beförderungsunternehmen genannt). 1. Angebote und Termine Mit der Unterbreitung eines Angebotes reservieren wir erst nach Auftragsbestätigung den entsprechenden Omnibus für den Auftraggeber. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder elektronisch (E-Mail, Telefax) erfolgen. Wir bitten daher, über unser Angebot alsbald zu entscheiden und um möglichst umgehende Mitteilung. Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart ist, sind unsere Angebote freibleibend. 2. Bestellung und Auftragsbestätigung Die Bestellung eines Mietomnibusses soll schriftlich erfolgen. Sie muss neben der Angabe des gewün- schten Busses (Sitzplatzzahl und Komfort) Abfahrtszeit, Abfahrtsstelle, Fahrtstrecke und möglichst genaue Rückankunftszeit enthalten. Für uns wird diese Bestel- lung verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in der Auftragsbestätigung. 3. Durchführung, Rücktritt und Ausfall Wir sind bestrebt, bestellte Busse pünktlich bereit- zustellen und einen aufgestellten Reiseplan möglichst einzuhalten, doch kann eine Gewähr nicht über- nommen werden. Der Fahrer ist dazu verpflichtet, die gesetzlichen Vorschriften wie StVO, StVZO, BO-Kraft und Arbeitszeitvorschriften einzuhalten. Der Auftrag- geber darf daher dem Fahrer keine Anweisungen er- teilen, die die Einhaltung derartiger Vorschriften nicht gewährleisten. Wird ein fest erteilter Auftrag durch den Auftraggeber zurückgezogen, so sind unbeschadet evtl. höherer Schadensersatzansprüche in folgender Höhe zu ent- richten: Ab dem Tag der verbindlichen Buchung 25% des Preises Ab 20 Tage vor Reisebeginn 50 % des Preises Ab 10 Tage vor Reisebeginn 75 % des Preises Ab 24 h vor Reisebeginn 100 % des Preises Im Fall eines Rücktritts kann das Beförderungs- unternehmen vom Auftraggeber die tatsächlich ent- standenen Mehrkosten verlangen. Sind im Pauschal- arrangement z.B. Theaterkarten oder andere Eintritts- karten enthalten, können diese nicht zurückge- nommen werden, da diese vom Umtausch aus- geschlossen sind. Jede Bestellung/jeder Kauf von Eintrittskarten ist damit verbindlich. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. 4. Beförderungspflicht Eine Pflicht zur Beförderung besteht nur, wenn den in diesem Beförderungsvertrag getroffenen Vereinba- rungen und den hierfür genannten Beförderungs- bedingungen entsprochen wird, sowie ferner, wenn die Beförderung möglich ist und nicht durch Umstände verhindert wird, für die den Beförde- rungsunternehmer kein Verschulden trifft (z.B. Ausfall des Omnibusses, Straßensperrung, Straßenzustand usw.). 5. Schadenersatzpflicht Abweichungen von Strecken, Betriebsstörungen, Betriebsunterbrechungen aller Art, für die der Beför- derungsunternehmer kein Verschulden trifft, begrün- den keinerlei Schadenersatzpflicht gegenüber dem Auftraggeber. Der Beförderungsunternehmer hat jedoch für eine eventuelle Rückbeförderung des Auftraggebers Sorge zu tragen. Der Unternehmer trägt die Kosten des Ersatzfahrzeuges bis zur Höhe des Preises, den er selbst für die ausgefallene Strecke erhält oder ggf. erhalten hätte. Die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen Zustimmung des Beförderungsunternehmens. 6. Preise und Preisänderungen Preisangebote werden nach den Angaben des Kunden erstellt. Für die Berechnung sind die nach beendeter Fahrt festgestellten Leistungen maßgebend. Grund- lagen der Berechnung sind die Gestellzeit, Größe und Ausstattung des Omnibusses und die Gesamt- kilometerzahl einschließlich aller von uns nicht zu vertretenden Umfahrten sowie aller Zu- und Rückbringerfahrten. Fahren mehr Personen mit, als bei der Bestellung angegeben, wird die Fahrstrecke verlängert oder die Reise zu einem späteren Zeitpunkt als vereinbart beendigt, erfolgt eine Nachberechnung. Während der Auftragsdurchführung vom Auftrag- geber gewünschte Leistungsveränderungen können vom Fahrer nur akzeptiert werden, wenn die im Rah- men der gesetzlichen arbeitsrechtlichen Bestim- mungen und der betrieblichen Weisungen möglich ist. In diesem Fall sind die daraus entstehenden Mehrkosten durch Bestätigung auf dem Fahrauftrag des Fahrers durch den Auftraggeber zu unter- schreiben. Die Rechnung wird nach der zurzeit gültigen Preisliste erstellt. Alle Nebenkosten, wie die Gebühren für Straßenbenutzung (Maut), Fähren, Parken, Telefonge- spräche, Reiseleitungen u. Vermittlungen, Übernach- tungskosten für Fahrer und Reiseleiter sind vom Kunden zu bezahlen und sind im Fahrpreis nicht enthalten. Ebenso die Kosten, die durch außer- gewöhnliche Verunreinigung und Beschädigung des Omnibusses durch die Fahrgäste entstehen. Unsere Rechnungen sind bei Erhalt netto zur Zahlung fällig (Skontoabzug wird nicht anerkannt). Wir behalten uns vor, eventuelle Steuererhöhungen sowie Treibstoffkostensteigerungen anteilsmäßig nach zuberechnen bzw. an Sie weiterzugeben. 7. Weisungsrecht des Fahrpersonals/ Verhalten während der Fahrt Die Fahrgäste werden gebeten, den Anweisungen des Fahrpersonals nachzukommen. Personen, die sich diesen Anweisungen widersetzen, betrunkene Perso- nen oder solche, die Mitreisende belästigen oder Einrichtungen usw. beschädigen, werden von der Beförderung ausgeschlossen. Sie haben keinen An- spruch auf Rückerstattung des Fahrgeldes. Kosten, die durch außergewöhnliche Verunreinigung oder Beschädigung des Omnibusses entstehen, sind zu ersetzen. Jeder Fahrgast ist verpflichtet, bei Einnahme oder Verlassen seines Platzes, besonders in der Nähe der Außentüren, sich einen festen Halt zu verschaffen, so dass er bei den im Betrieb unvermeidlichen Schwankungen und Stößen weder selbst Schaden erleidet noch anderen Schaden zufügt. Schäden, die durch Außerachtlassung dieser Vorsichtsmaßnahmen entstehen, hat der Fahrgast zu vertreten. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der BO-Kraft (§§§ 12,13 und 14). 8. Haftung Bei Beförderung mit unseren Omnibussen haften wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, für Sachschäden bis höchstens 500.-. Die Beteiligung an Ausflügen und Führungen geschieht auf eigene Gefahr. Wir haften auch nicht für Schäden, die durch Verschulden der Fahrgäste oder bei der Verladung des Gepäcks entstehen. Soweit für die Durchführung der Reise andere Unternehmen (Zimmervermittler, Gaststätten, Hotels, andere Transportunternehmen usw.) in Anspruch genommen werden, sind wir lediglich Vermittler und haften daher nicht. Die Haftung dieser Unternehmen und Personen bleibt unberührt; es gelten deren eigene Beförderungs- und Geschäftsbedingungen. Evtl. Ansprüche gegen uns erlöschen, wenn sie nicht unverzüglich nach Beendigung der Reise geltend gemacht werden. 9. Mitnahme von Kindern Kinder dürfen von Fahrgästen nur insoweit mitgenommen werden, als deren Sitzplätze bei der Bestellung berücksichtigt sind. Die Beaufsichtigung obliegt dem Begleiter. Stehen oder knien auf den Sitzplätzen ist nicht erlaubt. Für Schäden, die infolge mangelnder Beaufsichtigung angerichtet werden, sind die Begleiter und der gesetzliche Vertreter uns gegenüber haftbar. 10. Gepäck-/ Tierbeförderung Gepäck wird im normalen Umfange mitbefördert; ein Anspruch darauf besteht nur im Rahmen des Möglichen. Gepäck und sonstige Sachen sind vom Fahrgast selbst zu beaufsichtigen; er haftet für jeden Schaden, der durch die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird. Wir empfehlen den Abschluss einer Reisegepäck- und Unfall-Versicherung. Die Haftung für über Nacht im Bus zurückgelassenes Gepäck wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Beförderung von Tieren ist ebenfalls ausge- schlossen. 11. Fundsachen Fundsachen sind dem Fahrer abzuliefern; eine Haftung wird nicht übernommen. 12. Pass- und Zollvorschriften Der Auftraggeber ist im grenzüberschreitenden Verkehr für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Devisen- und Zollbestimmungen für alle Fahrtteilnehmer verantwortlich. Alle durch Nichteinhaltung dieser Bestimmungen entstehenden Kosten, Strafen, Zollgebühren usw. gehen zu Lasten des Auftraggebers bzw. des Fahrgastes. Mit der Bestellung werden diese Beförderungs- und Geschäftsbedingungen anerkannt. Abweichungen bedürfen der Schriftform. Evtl. Beschwerden bitten wir nicht mit dem Fahrpersonal auszutragen, sondern sind ausschließlich direkt an die Verwaltung zu richten. Gerichtsstand und Erfüllungs- ort ist im Verhältnis zu Vollkaufleuten ausschließlich Sitz unseres Unternehmens. Im Verhältnis zu Kunden, die nicht Vollkaufleute sind, ist der Gerichtsstand für die Geltendmachung von Forderungen im Wege des Mahnverfahrens gem. § 688 ff ZPO ausschließlich Sitz unseres Unternehmens. 13. Salvatorische Klausel Durch die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages wird die Wirksamkeit des restlichen Vertrages nicht berührt. An die Stelle von unwirk- samen Bestimmungen tritt die jeweilige gesetzliche Bestimmung.